Novartis verpflichtet sich, die im LkSG genannten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Wir betrachten den Schutz der Menschenrechte als zentrales Element unserer unternehmerischen Verantwortung. Wir stützen unser Engagement zur Achtung der Menschenrechte auf die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen“ (AEMR) von 1948 sowie die Erklärung der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit. Darüber hinaus bekennen wir uns unter anderem zu der im LkSG genannten Minimata-Konvention, dem Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe (POP-Konvention) und dem Basler Übereinkommen.

Lesen Sie hierzu mehr in unserer Grundsatzerklärung

Wir wollen unseren Mitarbeitenden, aber auch potenziell Betroffenen gemäß § 8 und § 9 LkSG ein Beschwerdeverfahren zur Verfügung stellen, über das interne und externe Personen auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Verletzungen im Geschäftsbereich der Novartis selbst und im Bereich der Lieferkette (unmittelbare und mittelbare Zulieferer) von Novartis hinweisen können. Sie können Beschwerden zu den folgenden durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz erfassten Schutzbereichen:

  1. Verbot von Kinderarbeit (child labor)
  2. Verbot von Zwangsarbeit (forced labor)
  3. Verbot von Sklaverei bzw. sklavenähnlichen Praktiken (modern slavery)
  4. Gesundheits- und Arbeitsschutz am Arbeitsplatz (occupational health & safety)
  5. Verbot der Missachtung der Koalitionsfreiheit (freedom of association)
  6. Verbot der Ungleichbehandlung von Arbeitnehmerinnen & Arbeitnehmern (equal treatment in employment)
  7. Verbot des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns/Mindestlohns (minimum wage)
  8. Verbot von Umweltverschmutzung (Boden, Luft, Wasser, Lärm) und Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen (pollution & water stewardship)
  9. Verbot der widerrechtlichen Zwangsräumung und des widerrechtlichen Entzugs von Land, von Wäldern und Gewässern (property rights)
  10. Verbot von unangemessenem Einsatz von Sicherheitskräften (security forces)

über das hier unten verlinkte, intern und extern erreichbare Beschwerdesystem an uns richten.

Link auf das Beschwerdesystem (SpeakUp)

Dokumentation und Berichterstattung (LkSG)

Auf diesem Teil unserer LkSG Homepage wird sich ab dem 30. April 2025 der erste öffentlich zugängliche Bericht zur Erfüllung der sich aus dem LkSG ergebenden Sorgfaltspflichten befinden.